
Ist Private Videoüberwachung erlaubt?
Private Videoüberwachung – was ist erlaubt?
Die Überwachung des eigenen Grundstücks mit Kameras ist grundsätzlich zulässig, solange alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Entscheidend ist, dass das Kamerabild ausschließlich das eigene Grundstück erfasst. Bereiche außerhalb Ihres eigenen Grundstückes, wie Nachbargrundstücke, öffentliche Straßen oder Wege, dürfen nicht gefilmt werden. Das gilt auch für sogenannte „private“ Wege, sofern diese für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Besonders bei Reihenhäusern, deren Eingänge direkt an öffentliche Bereiche grenzen, kann es leicht zu ungewollten Aufnahmen von Passanten oder Nachbarn kommen. Dies verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Selbst eine schriftliche Zustimmung der Nachbarn kann die gesetzlichen Vorgaben nicht aufheben. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Stadtverwaltung einzubeziehen und eine Genehmigung einzuholen.
Achtung bei PTZ-Kameras
Kameras mit Schwenk-, Neige- und Zoomfunktionen (PTZ) stehen besonders im Fokus der Datenschützer, vor allem in dicht bebauten Wohngebieten. Sie können unbemerkt Einblicke in private Innenräume ermöglichen. Daher raten wir insbesondere bei Reihenhäusern von der Nutzung solcher Modelle ab.
Tonaufnahmen sind tabu
Das Aufzeichnen von Gesprächen ist im privaten Bereich strikt verboten und kann mit hohen Geldbußen geahndet werden – unabhängig davon, ob die Kamera im Garten oder an der Haustür angebracht ist. Problematisch wird es beispielsweise, wenn Nachbarn oder Gäste beim Telefonieren oder Unterhalten versehentlich mit Ton erfasst werden. Tonaufnahmen des gesprochenen Wortes sind ohne ausdrückliche rechtliche Grundlage strafbar.
Kennzeichnungspflicht
Private Videoüberwachung sollte mit gut sichtbaren Hinweisschildern gekennzeichnet werden, die vor dem Betreten des Grundstücks erkennbar sind. Im Gegensatz zum gewerblichen Bereich sind hier keine detaillierten Angaben zu Verantwortlichen, Speicherfristen oder Zwecken erforderlich.
Rechtlich korrekte Videoüberwachung wird im privaten Umfeld häufig vernachlässigt – nach dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Tatsächlich entspricht jede dritte private Anlage in Deutschland nicht den DSGVO-Vorgaben. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Konsequenzen.
Gilt die DSGVO für Videoüberwachung?
Ja, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch für die Videoüberwachung. Unternehmen und Organisationen müssen sicherstellen, dass sie bei der Videoüberwachung die Datenschutzprinzipien der DSGVO einhalten, insbesondere in Bezug auf die Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit der Daten.








