Das neue BDSG der Videoüberwachung

BDSG - Änderungen für mehr Sicherheit
BDSG für die Videoüberwachung

Wichtige Änderungen – das neue BDSG

Die Nutzung von Videoüberwachungsanlagen im privaten und öffentlichen Bereich wird in Deutschland primär im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Im März 2017 beschloss der Bundestag eine Novelle dieses Gesetzes, welches nun seit dem 5. Mai 2017 bundesweit in Kraft getreten ist. Doch welche Änderungen beinhaltet diese Novelle und hat die Änderung Auswirkungen auf bestehende Videoüberwachungsanlagen?

Videoüberwachung im öffentlichen Bereich

Die Videoüberwachung von öffentlichen Bereichen wie Einkaufszentren oder Bahnhöfen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Videokameras werden dabei häufig präventiv installiert, um potenzielle Gefahren abzuwehren und vor Straftaten zu schützen. Die Überwachung mittels Kameras ist zulässig, wenn sie der Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen dient oder der Wahrnehmung des Hausrechts. Bisher galt jedoch der Grundsatz der sogenannten Erforderlichkeit sowie der Einsatz des mildesten Mittels. Plicht war es, den Einsatz von Videoüberwachungssystemen in öffentlichen Räumen exakt zu begründen.
Durch die Novelle des BDSG wurde diese Vorschrift gelockert. Die Neuerungen sollen den Schutz der Bevölkerung verbessern und auch der vermehrten Anzahl von terroristischen Anschlägen Rechnung tragen. Die Einsatzmöglichkeiten der Videoüberwachung wurden daher im öffentlichen Raum prinzipiell ausgeweitet. Öffentliche Anlagen wie Sportstätten, öffentliche Verkehrsmittel oder Einkaufszentren können nun mit Videokameras überwacht werden, wenn ihr Einsatz der öffentlichen Sicherheit dient.

Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz

Die größten Änderungen im BDSG beschäftigen sich mit der Ausweitung der Videoüberwachung seitens privater Stellen. Die Beobachtung von öffentlich zugänglichen Räumen mittels Videoüberwachung durch Privatpersonen und privater Unternehmen ist nun klarer geregelt. Die Auswirkungen der Überwachung auf eine Einzelperson müssen nun mit den Interessen des Betreibers abgewogen werden. Folgender Absatz wurde dem Gesetz hinzugefügt:

„Bei der Videoüberwachung von
(1) öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen, wie insbesondere Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren oder Parkplätzen oder
(2) Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs gilt der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als besonders wichtiges Interesse.“

Somit können Betreiber öffentlicher Anlagen Videoüberwachung einsetzen, um ihre Kunden vor Schaden zu bewahren. Betroffene Personen sind jedoch über die Überwachung zu informieren. Dies kann beispielsweise durch ein Hinweisschild am Eingang erfolgen.

Bundespolizei

Weitere Änderungen des Gesetzes betreffen insbesondere die Bundespolizei. Mitarbeiter der Polizei dürfen nunmehr sogenannte Body-Cams einsetzen, um Audio- und Videoaufnahmen von ihrer Umgebung zu machen. Im Detail lautet die Gesetzesänderung wie folgt:

„(1) Die Bundespolizei kann an öffentlich zugänglichen Orten personenbezogene Daten durch die offene Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen mittels körpernah getragener Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass dies erforderlich ist
1. zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei oder Dritten gegen eine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder Eigentum oder
2. zur Verfolgung von
a) Straftaten oder
b) Ordnungswidrigkeiten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung.“

Die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes erlaubt es, die aufgenommenen Daten je nach Zweck bis zu 30 Tage beziehungsweise 6 Monate zu speichern. Bei Bedarf erlaubt das BDSG auch eine längere Speicherung der Daten.

Fazit

Die Änderungen im BDSG kommen besonders der Sicherheit der Allgemeinheit zugute. Durch den erleichterten Einsatz smarter Überwachungssysteme ist es möglich hochfrequentierte öffentliche Räume einfacher und sicherer zu überwachen als zuvor. In unserem cambuy.de Onlineshop finden Sie eine große Auswahl professioneller Videokameras und Überwachungsanlagen, mit denen auch Sie Ihr Eigentum zuverlässig überwachen können. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular. Wir beraten Sie gerne!