Vorschriftsmäßige Kennzeichnung mit Hinweisschilder
Videoüberwachte Räumlichkeiten müssen nach gesetzlichen Vorschriften mit Hinweisschildern gekennzeichnet werden. Auch kenntlich gemacht werden müssen nach Bundesdatenschutzgesetz BDSG § 6b öffentlich zugängliche Bereiche die mit Überwachungskameras überwacht werden.
Videoüberwachte Räumlichkeiten müssen nach gesetzlichen Vorschriften mit Hinweisschildern gekennzeichnet werden. Auch kenntlich gemacht werden müssen nach Bundesdatenschutzgesetz BDSG § 6b...
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Vorschriftsmäßige Kennzeichnung mit Hinweisschilder
Videoüberwachte Räumlichkeiten müssen nach gesetzlichen Vorschriften mit Hinweisschildern gekennzeichnet werden. Auch kenntlich gemacht werden müssen nach Bundesdatenschutzgesetz BDSG § 6b öffentlich zugängliche Bereiche die mit Überwachungskameras überwacht werden.