Was ist nach einem Einbruch zu tun?

Auf as muss man nach einem Einbruch achten?
Hilfreiche Vorgehensweisen nach einem Einbruch

Wer bei der Rückkehr in die eigenen vier Wände feststellt, dass eingebrochen wurde, ist zunächst einmal geschockt. Umso wichtiger ist das richtige Verhalten nach einem Einbruch. Denn sowohl die Täterermittlung als auch der Schadensersatz hängen maßgeblich von den ersten Schritten nach dem Einbruch ab. Im besten Fall hat man bereits einige Vorkehrungen für den Ernstfall getroffen, bevor eingebrochen wurde.

Dos & Don’ts

Falls man den Eindruck hat, dass sich die Täter noch in der Wohnung oder auf dem Grundstück befinden, sollte man auf gar keinen Fall die Konfrontation suchen. In die Enge getriebene Einbrecher könnten zu Gewalttätern werden. Besser wartet man in sicherer Entfernung außerhalb der Wohnung, bis die Polizei eintrifft. Denn der erste Schritt muss immer darin bestehen, die Polizei unter 110 zu verständigen. Um die polizeiliche Ermittlungsarbeit nicht zu behindern, darf man nichts anfassen, aufräumen oder sauber machen, bis die Polizei ihr Okay dazu gibt.

Außerdem sollte sofort nach der Polizei die Versicherung verständigt werden, ebenfalls noch bevor etwas am Tatort verändert wird. Manche Versicherer schicken sofort einen Sachverständigen zur Begutachtung, dann sollte man unbedingt warten. Manche Versicherer lassen sich mit dem Sachverständigen aber wochenlang Zeit oder verzichten ganz auf einen Gutachter vor Ort. Um keine vertraglich geregelten Obliegenheiten zu verletzen und so den Versicherungsschutz zu riskieren, sollte man sich daher unbedingt erst mit der Versicherung absprechen. In jedem Fall ist es ratsam, Fotos von den beschädigten Türen, Schlössern, Fenstern und allen Verwüstungen anzufertigen.

Ein großer Vorteil für alle, die sinnvoll ausgerichtete Überwachungskameras mit Aufzeichnungsfunktion betreiben: Sowohl die Schäden als auch der Tathergang und der Zustand der Wohnung vor dem Einbruch sind vermutlich bereits dokumentiert. Weil man in der Aufregung aber nicht unbedingt den kühlen Kopf hat, die Aufzeichnungen zu überprüfen, und weil doppelt genäht besser hält, können zusätzliche Fotos nicht schaden. Es reichen auch gute Bilder aus dem Smartphone.

Wurden Kreditkarten, Bankkarten oder Kundenkarten mit Zahlungsfunktion gestohlen, muss man diese sofort über den bundesweit erreichbaren Sperr-Notruf mit der Nummer 116 116 deaktivieren lassen. Ab dem Anruf sind die erbeuteten Karten für den Dieb nutzlos. Auch gestohlene Mobilfunkkarten in Handys können auf diesem Wege gesperrt werden.

Stehlgutliste anfertigen

Hat sich die erste Aufregung gelegt, muss man eine sogenannte Stehlgutliste für die Polizei und die Versicherung anfertigen. Eine solche Liste umfasst detaillierte Einzelheiten zum entwendeten Eigentum. Die erforderlichen Angaben hängen vom Gegenstand ab und umfassen beispielsweise:

  • Art des Gegenstandes („Digitale Spiegelreflexkamera“)
  • Individualkennzeichen („Seriennummer“, Kratzer, Gravuren, …)
  • Hersteller / Marke („Nikon“)
  • Typ / Modell („D5300“)
  • Maßangaben
  • Farbe / Material
  • Anzahl / Menge
  • Neuwert
  • Foto vom Gegenstand vorhanden

Hier zahlt sich eine gute Vorbereitung auf den Ernstfall aus: Besonders von wertvollen Gegenständen sollte man unbedingt eine Inventarliste mit Kaufbelegen und Seriennummern (bei Smartphones / Handys: IMEI-Nummer) vorrätig haben. Der Besitz von Schmuck sollte unbedingt mit Fotos, die sicher archiviert sind, dokumentiert und nachweisbar sein. Im besten Fall verfügt man über Wertgutachten.

Immaterielle Schäden nach einem Einbruch

Ein Einbruch kann zur psychischen Belastung werden. Nicht nur unmittelbar nach dem Geschehen, sondern auch noch Monate später fühlen sich manche Opfer zu Hause nicht mehr sicher. Professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen ist in solchen Fällen keine Schande, immerhin wurde der Privatbereich von Wildfremden heimgesucht. Als erste Anlaufstelle für Kriminalitätsopfer ist der Weiße Ring zu empfehlen. Dieser gemeinnützige Verein steht Hilfesuchenden nicht nur bei psychischen Notsituationen zur Seite, sondern unterstützt umfassend z. B. auch bei der Auseinandersetzung mit Behörden oder der Suche von Anwälten.

Mit einer guten Betreuung und den richtigen Verhaltensweisen nach einem Einbruch lassen sich mittelfristig alle Schäden beheben.