Der Arbeitgeber darf Kameras im Einzelhandel einsetzen, um verschiedene Aspekte des Geschäftsbetriebs zu überwachen und zu optimieren. Dazu gehört nicht nur das Zählen von Kunden, sondern auch die Analyse des Kundenverhaltens, die Verbesserung der Sicherheit im Laden und die Verhinderung von Diebstahl. Durch die Videoüberwachung kann der Arbeitgeber auch die Effizienz der Mitarbeiter überwachen, Betrug verhindern und Unfälle im Laden dokumentieren.

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