Ja, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch für die Videoüberwachung. Unternehmen und Organisationen müssen sicherstellen, dass sie bei der Videoüberwachung die Datenschutzprinzipien der DSGVO einhalten, insbesondere in Bezug auf die Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit der Daten.

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