An Flughäfen, an denen die Bundespolizei die Sicherheitsaufgaben gemäß dem Luftsicherheitsgesetz übernimmt, wird Videoüberwachung gemäß den Bestimmungen des Bundespolizeigesetzes eingesetzt. Gemäß diesen Bestimmungen dürfen die Videodaten für einen Zeitraum von 30 Tagen gespeichert werden.

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