Es ist gestattet, mit Sicherheitskameras ausschließlich das eigene Grundstück zu überwachen. Nachbargrundstücke und öffentliche Wege sind üblicherweise von der Überwachung ausgeschlossen. Das gilt auch für gemeinsam genutzte Zufahrten. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn es sich um eine Einfahrt oder Ausfahrt handelt, für die beispielsweise Kennzeichenkameras erforderlich sind, um die Schranken zu steuern.

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