Die Installation von Überwachungskameras in Wohngemeinschaften und gemeinschaftlichen Wohnbereichen ist nur erlaubt, wenn alle Bewohner damit einverstanden sind, wie vom Amtsgericht (AG) Schöneberg entschieden wurde. Sollte auch nur ein Mieter nicht zustimmen, darf der Vermieter keine Kameras installieren lassen. Diese Regelung gilt auch für Anlagen, die noch nicht in Betrieb genommen wurden.

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