Für Einkaufszentren gelten ähnliche Regeln wie für den Einzelhandel. Videoüberwachung ist grundsätzlich erlaubt, aber es müssen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Dazu gehört die transparente Kennzeichnung der überwachten Bereiche, die Beachtung der Privatsphäre der Besucher und Mitarbeiter sowie die Einhaltung der Speicherfristen für die aufgezeichneten Daten.

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