Die gesetzliche Regelung zur Speicherdauer bei Videoaufzeichnungen findet sich im § 6b Absatz 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Gemäß dieser Vorschrift müssen die Daten unverzüglich gelöscht werden, sobald sie nicht mehr zur Erreichung des Zwecks erforderlich sind oder wenn schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

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