Die Speicherfrist für die Überwachungskameras in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Zügen und Bussen sowie in Stadtbahnanlagen und anderen stationären Einrichtungen beträgt normalerweise zwischen 48 und maximal 72 Stunden. Die Videoaufnahmen werden automatisch überschrieben, und im Falle eines Vorfalls kann eine separate Speicherung der Aufzeichnung erfolgen.

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